LeistungenDie logopädische Therapie gehört ebenso wie die Ergotherapie und die Physiotherapie zu den Heilmitteln, gehört damit zur medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt verordnet werden.Kostenbernahme:Erstattungen der Behandlungskosten werden bei Kindern und Jugendlichen, chronisch Kranken und sozialen Härtefällen von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang bernommen. Ab dem 18. Lebensjahr mssen 10% der Behandlungskosten selbst gezahlt werden plus 10 € Zuzahlung. Je nach Verordnung dauern die Therapiesitzungen 30, 45 oder 60 Minuten und finden ein- bis zweimal in der Woche an zumeist festen Terminen statt.Falls ärztlich für notwendig befunden und verordnet, werden auch Hausbesuche durchgeführt.Nach der ärztlichen Verordnung muss die Behandlung innerhalb von max. 28 Werktagen begonnen werden.(Dies gilt nicht für Privatversicherte)