Die Behandlung erfolgt auf Rezept mit einer Verordnung des Arztes z.Bsp.
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Hausarzt, Internist
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Kinderarzt
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Kieferorthopäde oder Zahnarzt
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HNO- Arzt, Phoniater
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Neurologe
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Kinder und Jugendpsychiater
Privat versicherte Patienten müssen sich ebenfalls eine Verordnung / Rezept ausstellen lassen.
Behandlung:
Alle Kassen und Privat !
Termine nach Vereinbarung !
Hausbesuche nach Verordnung !
Kostenübernahme:
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Erstattung des Rezeptwertes bei Kindern und Jugendlichen von den gesetzlichen
Krankenkassen in vollem Umfang.
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Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Rezeptwertes selbst übernommen werden,
ausgenommen bei Zuzahlungsbefreiungen
Wichtiger Hinweis:
Nach der ärztlichen Verordnung muss die Behandlung innerhalb von 10 Werktagen begonnen
werden.
(gilt nicht für Privat versicherte Patienten)
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